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Nürburgring

Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die Verträge mit der Nürburgring Automotive GmbH fristlos zu kündigen. Dies wurde der Geschäftsführung der Automotive GmbH heute mitgeteilt. Dieser Beschluss wurde unter Abwägung, der bisherigen Entwicklungen der aktuellen Ereignisse am Ring und mit großer Ernsthaftigkeit getroffen.

Der Nürburgring hat eine lange Tradition als Rennstrecke in Deutschland und die legendare Nordschleife ist weltweit bekannt. Schon vor Jahrzehnten hat sich die Landesregierung zum Nürburgring als Infrastrukturmaßnahme in der eher strukturschwachen Eifel bekannt und sich darum bemüht, dass dort Arbeitsplätze gehalten werden und neue entstehen können. Gerade die SPD-geführte Landesregierung hat sich immer für die Sicherung von Arbeitsplätzen für die Menschen in Rheinland-Pfalz eingesetzt. Das Land stand und steht weiter zum Nurburgring aufgrund seiner Bedeutung fur die gesamte Region und fur ganz Rheinland - Pfalz.

In der Vergangenheit wurden Fehler gemacht. Die gescheiterte Privatfinanzierung im Jahr 2009 führte zu einem Untersuchungsausschuss im Landtag. In unzähligen Plenarsitzungen und Ausschussdebatten wurde dies thematisiert. Zum 1. Mai 2010 wurde dann ein neues Konzept erarbeitet, das eine Trennung von Besitz (Nürburgring GmbH) und Betrieb (Nürburgring Automotive GmbH) vorsieht. Dabei hat sich die Landesregierung von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beraten lassen. Es wurde fest davon ausgegangen, dass fur den Nürburgring damit eine solide Ausgangsbasis geschaffen werde, um positiv in die Zukunft blicken zu konnen. Aus Sicht des Landes wurden gute Vertrage abgeschlossen, die Bestand haben sollten. Von dem privaten Betreiber erhoffte man sich neue Ideen und ein wirtschaftliches Konzept, um den Nurburgring als Marke und die Arbeitsplatze fur die Menschen zu sichern.

Leider musste in den letzten Monaten gesehen werden, dass die Erwartungen und Prognosen, auf denen die Vertrage beruhten, nicht eingetreten sind. Die Betreiber haben die Pacht nicht bezahlt. Nachdem entsprechende Mahnungen erfolglos geblieben sind, wurde Anfang November 2011 der Erlass eines entsprechenden Mahnbescheids gegen die Nürburgring Automotive GmbH beantragt. Hiergegen hat die Nürburgring Automotive GmbH Widerspruch eingelegt und ihrerseits Ansprüche gegen die Nürburgring GmbH geltend gemacht. Nachdem auch die in der Folgezeit mit der Landesregierung geführte Verhandlungen nicht zu akzeptablen Ergebnissen geführt haben und es bezüglich der Vertragserfüllung unterschiedliche Positionen gegeben hat, stellt sich die Frage  nach den daraus zu ziehenden Konsequenzen.

Diese Konsequenzen wurden nunmehr gezogen. Dem Kabinett wurde vorgeschlagen, die Nürburgring GmbH zu bitten, den Betriebspachtvertrag mit der Nürburgring Automotive GmbH sowie alle weiteren relevanten Vertrage, insbesondere den Konzessionsvertrag über die Organisation der Formel 1 Rennveranstaltungen auf dem Nürburgring, unverzüglich auserordentlich zu kündigen. Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Umsetzung der Kündigung kommen, ist ein unter Umständen längerer rechtsstreit nicht auszuschließen. Dafür sehen wir uns gut gewappnet.

Und damit steht der Nürburgring erneut vor tiefgreifenden Veränderungen, die wir gestalten müssen. Das Land bekennt sich weiterhin zu seiner Verantwortung in dieser schwierigen Situation.

Wir bitten euch, daran mitzuwirken – der Nürburgring ist es wert, dass wir geschlossen und solidarisch mit den Menschen in der Eifel einen neuen Weg beschreiten.

 

 

 

 

 

 

Feuerwehren in Rheinland-Pfalz // Feuerwehrförderung

Sachstand: Unsere Feuerwehren tragen durch ihr größtenteils in Freizeit und nach Feierabend erbrachtes, ehrenamtliches Engagement entscheidend mit dazu bei, die Sicherheit im Land zu gewährleisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Unsere Feuerwehren sind hoch spezialisiert und heute weit mehr als "Feuerlöscher": Vom Verkehrsunfall über den Großbrand bis hin zum Einsatz im Katastrophenfall leisten sie schnelle und professionelle Hilfe. Im vergangenen Jahr konnten dank ihres schnellen Einsatzes 2.013 Menschen aus einer akuten Gefahr gerettet werden. Insgesamt sind die rheinland-pfälzischen Feuerwehren 42.000 mal ausgerückt, haben dabei in 28.000 Fällen Technische Hilfeleistungen erbracht und in 14.000 Fällen Brände gelöscht. Die Gefahr für Leib und Leben der Kameradinnen und Kameraden im Einsatz hat dabei nicht abgenommen. Gerade deshalb ist das Ehrenamt im Feuerwehrbereich eine besondere Art von Ehrenamtlichkeit - nämlich die der Gefahrenabwehr - und ist mit als höchstes Gut unserer Gesellschaft anzusehen ist. Es verdient unser aller Dank und Respekt!

Förderung durch das Land

Die Landesregierung hat in den vergangenen zehn Jahren die Feuerwehren im Land jährlich mit durchschnittlich 12 Mio. Euro unterstützt. Außerdem wurden

  • in den vergangenen zwei Jahren rund 10,5 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, die den kommunalen Aufgabenträgern für Feuerwehrzwecke aus dem sogenannten Konjunkturprogramm II zur Verfügung gestellt wurden.
  • insgesamt 10 Millionen Euro für die Umstellung der Kommunen auf die digitale Alarmierung bereitgestellt.
  • für das Jahr 2011 insgesamt rund 8 Millionen Euro Fördermittel aus der Feuerschutzsteuer, allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des Investitionsstocks den Kommunen zugewandt.
  • insgesamt in diesem Jahr 13 Millionen Euro Gesamtfördervolumen bereitgestellt.

Schuldenbremse

Um die im vergangenen Jahr von allen im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossene Schuldenbremse einzuhalten, müssen alle im Land einen Beitrag leisten.

Wir denken es ist vertretbar, in den nächsten zwei Jahren einen Teil der Einnahmen aus der Feuerwehrschutzsteuer zum Schuldenabbau heranziehen. Während andere Bundesländer die Zweckbindung der Feuerwehrsteuer bereits komplett aufgehoben haben, wollen wir die Zweckbindung der Feuerwehrsteuer nur für die Jahre 2012 und 2013 teilweise aussetzen. Um die Beeinträchtigungen für die kommunalen Aufgabenträger so gering wie möglich zu halten, erfolgt die praktische Umsetzung wie folgt:

  • Die jährliche Pauschalförderung wird um einen Betrag in Höhe von 1 Millionen Euro für 2012 und 2013 ausgesetzt.
  • Die jährliche Einzelprojektförderung wird um einen Betrag in Höhe von 2 Millionen Euro für 2012 und 2013 ausgesetzt.
  • Daneben werden über die haushälterischen Instrumente der Inanspruchnahme von sogenannten Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsresten die Belastungen der Jahre 2012 und 2013 auf mehrere Haushaltsjahre verteilt.

Dennoch werden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 voraussichtlich ca. 9 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen. In den vergangenen zehn Jahren waren es im Durchschnitt ca. 12 Millionen Euro.

Polizeistruktur


Die Polizei in Rheinland-Pfalz leistet eine hervorragende Arbeit. Rheinland-Pfalz ist eines der sichersten Länder in Deutschland!
Eine der höchsten Aufklärungsquoten und die im Ländervergleich deutlich geringere Wahrscheinlichkeit Opfer einer Straftat zu werden sind Beleg für die erfolgreiche Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und –beamten.
Und dennoch gilt: Jede Organisation bedarf der regelmäßigen Überprüfung!
Die letzte Organisationsreform der rheinland-pfälzischen Polizei liegt bereits fast 20 Jahre zurück.
Zur Optimierung der Polizeiorganisation wurden daher sechs Arbeitsgruppen, unter Einbeziehung der Personalvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten und der Gewerkschaften, eingesetzt. Mit den im Dialog erarbeiteten Ergebnissen stellen wir die Weichen für eine auch in Zukunft leistungsstarke und erfolgreiche Polizei.
Im Rahmen des Optimierungsprozesses wird die Präsenz der Polizei in der Fläche und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf hohem Niveau sicherstellt.
Die Kernpunkte im Einzelnen:
Die Polizei bleibt in der Fläche präsent, das ist für das Sicherheitsgefühl der Menschen von großer Bedeutung!
Die Struktur der Polizeiinspektionen und –wachen wird nicht verändert.
Die Autobahnpolizei wird entsprechend der Verkehrsströme optimiert: Fünf Polizeiautobahnstationen werden aufgelöst, am Koblenzer Kreuz wird zentral eine Neue eingerichtet.
Die Verwaltung und die Leitungsstäbe werden verschlankt.
Die Organisation der Kriminalpolizei wird von acht auf fünf Kommissariate gestrafft.
Mit der Einrichtung zweier neuer Dezernate (Zentrum TKÜ, Cybercrime) erfolgen neue Schwerpunktsetzungen. Die Kriminalinspektion in Speyer wird aufgelöst und mit Ludwigshafen zusammengeführt.
Die Bereitschaftspolizei wird verschlankt. Es wird auf eine TEE (Technische Einsatz Einheit) verzichtet und die Aufgabe eines von fünf Standorten auf den Weg gebracht.
Die Kooperationen mit benachbarten Bundesländern werden, z.B. im Bereich der Wasserschutzpolizei oder der Hubschrauberstaffel intensiviert. Dies schafft Synergien und eröffnet finanzielle Spielräume.
Wir setzen auch in Zukunft auf Prävention; daher werden
► die „Polizeiläden“ in die Präsidien integriert und nicht geschlossen,
► die Arbeit der Polizeipuppenbühnen mit einem neuen Konzept unter Einbeziehung von Ehrenamtlichen und einem Kostenbeitrag fortgeführt werden.
Die erzielten Ergebnisse zeigen, dass es sich gelohnt hat diesen Prozess auf eine breite Basis zu stellen.
Mit den erarbeiteten Eckpunkten sind wir nicht am Ende, sondern mittendrin im Optimierungsprozess! Deshalb werden einige Arbeitsgruppen, wie die der Aufgabenkritik und der Überprüfung der Verwaltungs- und Stabsaufgaben, ihre Arbeit fortführen.
Zusätzlich sollen alle Polizistinnen und Polizisten im Rahmen einer Ideenbörse die Möglichkeit erhalten, sich persönlich und aktiv in den Prozess der weiteren Optimierung unserer Polizeiorganisation einzubringen.

Justizreform in Rheinland-Pfalz gemeinsam gestalten

Die rheinland-pfälzische SPD steht für eine bürgernahe und unabhängige Justiz in unserem Land. Unser Land steht vor großen Herausforderungen: In der nahen Zukunft sind strukturelle Reformen in vielen gesellschaftlichen Bereichen notwendig, die durch sozial ausgewogenes Sparen neue Handlungsmöglichkeiten für die öffentliche Hand schaffen und die Handlungsfähigkeit des Staates sicher stellen. Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, hat der Landtag einstimmig eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Danach darf der Landeshaushalt ab dem Jahr 2020 kein strukturelles Defizit und somit keine Neuverschuldung mehr ausweisen. Dafür gibt es einen breiten Konsens in der Gesellschaft. Wir werden in allen Verwaltungsbereichen Einsparungen vornehmen müssen. Dies gilt auch für den Bereich der Justiz. Wir wollen gemeinsam mit allen Akteuren einen ausgewogenen Konsolidierungskurs bestreiten.

Es gibt eine engagierte, auch emotional geführte Debatte um die Justizreform in Rheinland-Pfalz. Die SPD ist und bleibt nah bei den Menschen. Den Diskussionsprozess und die Menschen, die sich an ihm beteiligen nehmen wir sehr ernst. Wir werden deshalb die Diskussion um die Justizreform in Rheinland-Pfalz auf eine neue Grundlage stellen. Allen Beteiligten werden wir weiterhin die Möglichkeit geben, ihre Argumente vorzutragen und sie gemeinsam sachlich zu bewerten.

* Die Landesregierung wird dafür ein unabhängiges Expertengremium einsetzen. Für den Vorsitz konnte Herr Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill gewonnen werden. Herr Professor Hill war Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Rheinland-Pfalz und ist Professor für Verwaltungswissenschaften und Öffentliches Recht an der Hochschule Speyer. Das Selbstverständnis eines unabhängigen Expertengremiums bedingt, dass es eigene Vorschläge als Alternative erarbeitet. Das Ergebnis soll bis Anfang März 2012 vorgelegt werden.

* In der Diskussion um die Justizreform hat auch die Besetzung der Präsidentenstelle am OLG Koblenz eine wichtige Rolle gespielt. Die Landesregierung wird das Besetzungsverfahren fortführen und die Stelle des Koblenzer OLG-Präsidenten besetzen.

Wichtig ist uns, dass der eingeschlagene Weg gemeinsam mit den Angehörigen der Justiz gegangen wird. Aus deren Mitte erreichen uns viele sinnvolle Hinweise auf Sparpotentiale, die die Landesregierung gerne aufnehmen möchte. Gemeinsam mit den Menschen eine starke Justizverwaltung schaffen: Das ist unser Weg.

 

 

Fakten zum Schuljahresbeginn 2011/2012

Investitionen in Bildung sind in hohem Maße wichtig für unsere gemeinsame Zukunft. Wir sind deshalb schon lange innovativ und brauchen keinen Vergleich zu scheuen, im Gegenteil: Bildungspolitik aus Rheinland-Pfalz ist ein Erfolgsmodell. Die Schulstrukturreform macht gute Fortschritte und wird früher als geplant abgeschlossen werden. Und weil in den letzten Wochen die Themen Vertretungsverträge und Unterrichtsversorgung eine große Rolle gespielt haben, möchten wir nachfolgend auch darüber informieren.

Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen: ca. 442.000, an berufsbildenden Schulen: ca. 125.500 (Rückgang um ca. 12.100 im Vergleich zum Vorjahr)

Diese 567.500 Schülerinnen und Schüler werden von ca. 42.000 hauptamtlichen Lehrkräften unterrichtet.

Kleinere Klassen: In den ersten Klassen aller 976 Grundschulen sind ab sofort 24 Schülerinnen und Schüler die Obergrenze (bisher 28). Dadurch sind 138 erste Klassen mehr gebildet worden, was eine wichtige pädagogische Verbesserung darstellt. Davon profitieren einerseits die Grundschulen in den Städten, die bisher in der Regel größere Klassen haben. Andererseits wird die Absenkung mit Blick auf die vielen kleinen Grundschulstandorte helfen, Schulen vor Ort zu erhalten. Rheinland-Pfalz ist damit das Flächenland mit der niedrigsten Klassenmesszahl für die Eingangsklassen der Grundschulen. In den kommenden Jahren wird in weiteren Schulen die Absenkung von Klassengrößen erfolgen. Die Landesregierung setzt hierfür einen erheblichen Teil der sog. demographischen Rendite ein, die durch den Rückgang der Schülerzahlen bis 2016 entsteht. Insgesamt werden alleine hierfür rund 1.000 Lehrerstellen benötigt und bereitgestellt.

Unterrichtsversorgung: Gute Unterrichtsversorgung bleibt eines der obersten Ziele! Für den Bedarf im laufenden Schuljahr sind rund 550 freigewordene Planstellen für Lehrkräfte neu besetzt worden, und mit dem Vertretungspool ist ein völlig neues Instrument in der Unterrichtsversorgung installiert worden. Die Lehrkräfte im Vertretungspool erklären sich bereit, drei Jahre lang für Vertretungseinsätze an mehreren Schulen eingesetzt zu werden. Die Stellen sind reguläre und unbefristete Beamten-Planstellen. Nach den ersten drei Jahren werden die Lehrkräfte dann dauerhaft an eine bestimmte Schule versetzt. 100 Stellen sind zum 1.8.2011 eingerichtet worden, 100 weitere werden zum 1.2.2012 folgen. Das Interesse ist groß, den Pool personell weiter auszubauen, wenn das Instrument sich bewährt.

Daneben hat die Schulaufsicht zahlreiche Vertretungsverträge in Form befristeter Angestelltenverträge abgeschlossen (zum Schuljahresbeginn 2.208). Diese Zahl verändert sich immer im Laufe eines Schuljahres. Das Ministerium wird deshalb die Anzahl der Vertretungsverträge monatlich erheben und zur Verfügung stellen. Ein abschließendes und fundiertes Bild zur Unterrichtsversorgung liefert allerdings erst die offizielle Schulstatistik, die wie üblich im Herbst veröffentlicht wird.

Qualitätssprung in der Schulstrukturentwicklung: Mit dem Start von 12 Fachoberschulen, die mit Realschulen plus verbunden sind, wird ein neuer Weg zur Fachhochschulreife eröffnet. Dass wir mit der 2009 gestarteten Schulstrukturreform auf dem richtigen Weg sind, zeigt auch die Tatsache, dass mit dem Start von 14 neuen Realschulen plus und von 2 Integrierten Gesamtschulen die Gesamtzahlen jetzt bei 174 Realschulen plus und 54 IGSen landesweit liegen und zugleich nur noch 22 Realschulen in herkömmlicher Form und 15 Hauptschulen SchülerInnen neu aufgenommen haben.

Für die pädagogische Weiterentwicklung des schulischen Angebots stehen auch die 41 neuen Ganztagsschulen in Angebotsform (Gesamtzahl jetzt: 574) sowie insbesondere die 27 neuen Schwerpunktschulen, die ganz im Sinne der international geforderten Inklusion behinderte und nichtbehinderte Schüler/Innen gemeinsam unterrichten. Mit 228 Schwerpunktschulen im Grundschul- und im Sekundarschulbereich hat Rheinland-Pfalz mittlerweile ein dichtes Netz von inklusiven Angeboten, das wir in Zukunft noch enger knüpfen wollen. Vor allem aber werden wir in dieser Legislaturperiode ein vorbehaltloses Wahlrecht der Eltern zwischen integrativem Unterricht und dem Besuch einer Förderschule gesetzlich festschreiben.

Schulbuchausleihe geht in die zweite Runde: Nach der guten Resonanz nach Einführung im letzten Schuljahr greift das System nun auch in den gymnasialen Oberstufen von Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen sowie in den Wahlschulbildungsgängen der Berufs bildenden Schulen. Im kommenden Schuljahr folgt die Ausweitung auf die Grundschulen. Damit werden Familien finanziell spürbar entlastet.

 

 

 

 

Aktualisiert: 09.02.2012

Regierungsprogramm 2006-2011 Rheinland-Pfalz

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